Pflegeberatung - Beratungsgespräch nach § 37.3 SGB XI

Regelmäßige Beratungseinsätze einer Pflegefachkraft sollen Angehörige bei der Pflegearbeit unterstützen. Sie geben hilfreiche Ratschläge und Tipps. Außerdem überprüfen sie, ob die Pflege sicher und qualitativ hochwertig gewährleistet werden kann.

Der Beratungseinsatz ist für all jene verpflichtend, die Pflegegrad 2 oder höher haben und zuhause von Angehörigen versorgt werden. Die Frequenz der Beratungseinsätze hängt vom Pflegegrad ab.

Wichtiges zum Beratungsgespräch nach § 37.3 SGB XI

Kostet das Beratungsgespräch nach § 37.3 SGB XI mich etwas?

Die Kosten für das Beratungsgespräch für Pflegegrad 2-5 werden von Ihrer Pflegeversicherung übernommen. Auch Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 oder jene, die Pflegesachleistungen (häusliche Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst) beziehen, können einen freiwilligen Beratungseinsatz in Anspruch nehmen. Auch hier werden i.d.R. die Kosten von der Pflegekasse übernommen. Erkundigen Sie sich bei Interesse diesbezüglich bei der Pflegekasse.

Was passiert, wenn das Beratungsgespräch nach § 37.3 SGB XI nicht innerhalb des von der Pflegeversicherung angegebenen Zeitraumes wahrgenommen wird?

Ist das Quartal bzw. das Halbjahr verstrichen, in dem das Beratungsgespräch hätte stattfinden sollen, müssen Sie sich schnellstmöglich bei der Pflegekasse um einen Ersatztermin bemühen. Es droht eine Kürzung des Pflegegeldes um 50%. Bei Wiederholung besteht die Gefahr, dass das Pflegegeld komplett gestrichen wird.

Ablauf eines Beratungsgespräches

Ort: Das Beratungsgespräch findet im zuhause des Pflegebedürftigen statt.

Teilnehmende: Der Pflegende und der Pflegebedürftige selbst nehmen daran teil. Geführt wird das Gespräch von einem Mitarbeiter eines Pflegedienstes.

Zeitlicher Aufwand: Wir beraten ausführlich, um alle offenen Fragen zu klären. Bitte planen Sie daher bis zu 45 Minuten ein.

Themen: Während eines Beratungsgespräches werden mehrere Punkte thematisiert:

  • Mögliche Maßnahmen zur Verbesserung der Situation (z.B. Wohnraumanpassungen)
  • Bedarf an Pflegehilfsmitteln evaluieren
  • Ratschläge für rückenschonendes und gesundes Arbeiten geben
  • Beratung zu Pflegeschulungen leisten
  • Einschätzen, ob der Pflegegrad noch angemessen ist

Danach: Das Personal des Pflegedienstes führt ein Protokoll und übermittelt die Informationen im Anschluss an die Pflegeversicherung.

Für pflegende Angehörige: Wie Sie das meiste aus den Beratungsgesprächen herausholen

  • Alle pflegenden Personen sollten (nach Möglichkeit) anwesend sein
  • Die Beratung wird von einer erfahrenen Pflegefachkraft durchgeführt. Nutzen Sie diese Chance und stellen Sie alle Fragen, die Sie haben.
  • Besprechen Sie gemeinsam, welche Hilfsmittel, Umbaumaßnahmen, o.Ä. erforderlich sind. Fragen Sie, welche Zusatzleistungen Sie in Anspruch nehmen können.
  • Fragen Sie nach Schulungen, an denen Sie als Pflegender teilnehmen können.
  • Vergessen Sie nicht, dass es sich um eine Beratung handelt, und keine Prüfung. Sie dürfen offen und frei sprechen. Der Beratende ist da, um Ihnen den Alltag zu erleichtern.
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